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bam – Gewinnspiel – Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das LAUTMACHER-Gewinnspiel im Rahmen der bam Ludwigsburg 2025

 

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel, das die LAUTMACHER Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG im Rahmen der bam Ludwigsburg 2025 durchführt.

Eventim, die Veranstalter der bam, bam e.V. – Verein zur Förderung der Berufswahlkompetenz junger Menschen im Landkreis Ludwigsburg sowie die IHK Bezirkskammer Ludwigsburg und die Herausgeber des Startsprung Magazin stehen in keinem Zusammenhang zu diesem Gewinnspiel.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Der Gewinn geht nicht aus einer Kooperation mit der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA hervor.

In den folgenden Teilnahmebedingungen wird die LAUTMACHER GmbH & Co. KG „LAUTMACHER“ genannt.

 

  1. Teilnahmekreis

Teilnahmeberechtigt sind Schüler:innen, die den vorgegeben Teil der Werbeanzeige im Startsprung Magazin ausschneiden und ausgefüllt am Messestand von LAUTMACHER bei der bam Ludwigsburg 2025 abgeben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Dritte, die nicht selbst am Stand erscheinen, alle Mitarbeiter:innen von LAUTMACHER sowie deren Angehörige.

Die Teilnahme am Gewinnspiel verpflichtet nicht zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen von LAUTMACHER.

 

  1. Ablauf des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel findet im Zeitraum 27. Februar bis 17. März 2025 statt. LAUTMACHER wird im Startsprung Magazin (Ausgabe 1/ 2025) eine Anzeige platzieren. Innerhalb dieser Werbeanzeige ist eine Fläche angegeben, die ausgeschnitten werden kann. Die Teilnehmer:innen müssen den Ausschnitt bei den Mitarbeiter:innen von LAUTMACHER am Messestand von LAUTMACHER abgeben.

Auf dem Zettel muss der Instagram-Name der Person, die den Stand besucht, angegeben werden, damit der/ die Gewinner:in durch LAUTMACHER kontaktiert werden kann. Außerdem muss die Lösungsfrage (Anzahl der Astera AX1 Leuchten am Messestand von LAUTMACHER) korrekt beantwortet werden.

Der folgende Preis wird an eine Einzelperson verlost:

1x Eventim-Gutschein im Wert von 100,00 Euro

 

  1. Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist keine Registrierung notwendig. Die Teilnahme erfolgt jedoch nur, wenn die korrekte Zahl an AX1 Leuchten, die sich am LAUTMACHER Messestand befinden, angegeben wird.

Der Zettel muss ausgefüllt am 14. oder 15. März 2025 am LAUTMACHER-Stand bei der bam Ludwigsburg 2025 bei einem Mitarbeitenden abgegeben werden.

Das finale Ausfüllen der Teilnahmekarte erfolgt direkt am Messestand.

Die Teilnahme auf anderen Wegen ist nicht möglich. Je Person die den Messestand besucht, kann nur ein Zettel abgegeben werden.

Sollte ein Instagram-Name fehlerhaft oder es nicht möglich sein, den/ die Gewinner:in auf diesem Weg zu kontaktieren, ist LAUTMACHER nicht verpflichtet nach dem richtigen Accountnamen oder einer anderen Form der Kontaktaufnahme zu forschen. Mögliche Nachteile aus der Angabe der falschen Kontaktdaten gehen zu Lasten dem/der Teilnehmer:in.

Einsende – bzw. Teilnahmeschluss ist der Abschluss des zweiten Veranstaltungstages. Zur Überprüfung der Wahrung der Einsendefrist dient die manuelle Abgabe des Teilnahmezettels am zweiten Tag der Veranstaltung. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen ist untersagt, genauso wie die mehrfache Teilnahme eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin mit mehreren Accountnamen, zum Zwecke der Chancenerhöhung.

Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, z.B. bei Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen, bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder bei dem nachweislichen Versuch zu manipulieren oder bei erfolgter Manipulation.

 

  1. Gewährleistung

Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen beendet werden, ohne dass der/ die Teilnehmer:in Ansprüche daraus herleiten kann.

 

  1. Ermittlung des Gewinners/ der Gewinnerin

Die Einzelgewinner:innen werden im Rahmen einer, auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung, in der Woche nach Durchführung der Messe ermittelt.

Wenn der/ die Teilnehmer:in auf den Gewinn verzichtet, wird ein:e neue:r Gewinner:in im gleichen Verfahren ausgelost. Der/ die Gewinner:in wird unter allen Teilnehmer:innen, die die korrekte Anzahl an Astera AX1 Leuchten, seinen/ ihren Instagram-Namen angegeben und diesen Zettel beim LAUTMACHER Messestand abgegeben haben, ausgelost.

Der/ die Gewinner:in wird unmittelbar nach der Auslosung per Instagram-Direktnachricht vom Instagram-Account @lautmachercom über den Gewinn informiert.

In dieser Nachricht wird der/ die Gewinner:in darum gebeten, die Annahme des Gewinns zu bestätigen, wofür eine Frist von 7 Tagen nach Versand der Nachricht eingeräumt wird. Außerdem wird er/sie aufgefordert, eine E-Mail-Adresse anzugeben, an die der Gutschein versendet werden kann.

Nimmt der/ die Gewinner:in den Gewinn nicht an, oder ist innerhalb der Frist von 7 Tagen nicht über den angegeben Accountnamen zu ermitteln, so wird eine weitere Person per Zufallsverfahren ausgelost, die anstelle des ersten Gewinners / der ersten Gewinnerin den Eventim-Gutschein erhält.

Der Versand des Gewinns erfolgt ausschließlich an die, vom Gewinner / von der Gewinnerin angegebene E-Mail-Adresse.

Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/ die Gewinner:in selbst verantwortlich, der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar.

 

  1. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen.

 

  1. Haftung und Rechtsweg

LAUTMACHER haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von LAUTMACHER (seinen Organen, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

  1. Informationen Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe des Instagram-Profilnamens notwendig.

Die Kontaktdaten des Gewinners/ der Gewinnerin, die E-Mail-Adresse und der Instagram-Name werden zur Durchführung des Gewinnspiels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die Daten der Teilnehmer:innen des Gewinnspiels werden über 6 Monate nach Gewinnspiel-Durchführung gespeichert, um mögliche Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin prüfen zu können und danach gelöscht.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Ermittlung des/ der Gewinner:in und zum Versand des Gewinns.

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.

Der/ die Teilnehmer:in kann zu jeder Zeit Auskunft über seine/ ihre beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner/ ihrer Daten widersprechen und deren Löschung verlangen.

Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an LAUTMACHER Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG, Voithstraße 16, 71640 Ludwigsburg oder eine E-Mail an info@lautmacher.com.

Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin umgehend gelöscht. Weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.